Im Trauerfall
12. Juli 2018Sonderbestattungen
15. Januar 2020Im Trauerfall
12. Juli 2018Sonderbestattungen
15. Januar 2020Die Vorsorge
Worüber wir Sie Beraten
- wie die eigene Beerdigung ablaufen soll
- welche Urne oder welchen Sarg Sie sich wünschen
- den Bestattungsort
- welchen Umfang die Trauerfeier annehmen, wie u. wo sie ausgerichtet werden soll
Vorsorge - warum eine Beratung
Neben einen erheblichen organisatorischen Aufwand können für Sie bzw. für Ihre Angehörigen erhebliche finanzielle Belastungen entstehen.
Dem entgegenzuwirken - dafür steht die Vorsorge.
Termin unter Tel.
033438 169265
Patientenverfügung
– wer entscheidet, wenn der Betroffene Gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist, selbstverantwortlich zu handeln? Wer soll die Betreuung übernehmen, wenn ein Mensch zum Pflegefall wird?
Betreuungsvollmacht
– regeln Sie, wer sich um Ihre Angelegenheiten kümmert, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Benennen Sie einen Betreuer Ihrer Wahl.
Vorsorgevollmacht
– entscheiden Sie, wer Sie in wirtschaftlichen und finanziellen Belangen vertreten soll, wenn Sie einer Betreuung bedürfen.
Bestattungsvorsorge
– sie können uns beauftragen, alle Aufgaben in Zusammenhang mit Ihrer Bestattung zu regeln.